Deutsche Doggen vom Gehrensee

DNA - Fingerprint

Der DNA-Fingerprint ist eine Vaterschaftsbestimmung um korrekte Ahnentafeln zu gewährleisten. Diese Kontrolle wurde im großen Maßstab in Deutschland bei Deutschen Doggen, aber auch bei Schäferhunden eingeführt.

Für Doggen war diese Maßnahme notwendig, weil in der Vergangenheit nicht mehr als eine handvoll Züchter sich durch unkorrekte Farbverpaarungen kurzzeitig Vorteile auf Ausstellungen verschafft haben.
Der DNA-Fingerprint ist meiner Ansicht nach fragwürdig, da Farbmischungen immer noch indirekt über die Groß- u. Urgroßeltern mit ausländischen Deckrüden möglich sind. Das beste Beispiel ist das Einkreuzen eines französischen Multi Champion in deutsche Geflecktlinien.
Weshalb das alles?
Im Kampf um um eine Führungsrolle insbesondere auf internationalen Hundeausstellungen scheint jedes Mittel recht zu sein um immer wieder fast die gleiche, sehr kleine Züchtergruppe ganz vorn platzieren zu können. Da steht die Vererbung von Farbe u. Fleckung bei Harlekindoggen absolut hinten an. In der Nachzucht kommt es im Rahmen einer Aufspaltung der Erbanlagen u. a. auch zu einer erhöhten Zahl von Grautigern.
Spitzenvererber des gefleckten Farbschlages wie Gallo von Harlekin oder Nearco des Pulckerrimi haben definitiv die Geflecktzucht mehr geprägt als die bekannten Farbmischlinge, die sich hauptsächlich bei schwarzen Doggen ausgewirkt haben.
Nicht umsonst wurde im Jahre 1933 in Deutschland die Farbmischlingszucht verboten und konsequent auf Farbenreinzucht gesetzt.
Der sehr beliebte Hinweis auf die Demokratie ist kein stichhaltiges Argument, da in der Bundesrepublik Deutschland seit dem 5.7.95 unter den Qualzuchtbestimmungen gezüchtet wird und die Genetik dadurch einen wesentlich höheren Stellenwert bekommen hat.

In der UCI wird keine Vaterschaftsbestimmung verlangt. Von mir als Züchter werden andere, wesentlich effektivere Methoden (u. a. die Nachzuchtbeurteilung) angewendet, um eine Reinerbigkeit zu gewährleisten.

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© by Dipl. Päd. G. Dießel / Febr. 07

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