
DNA - Fingerprint
Der DNA-Fingerprint ist eine Vaterschaftsbestimmung um korrekte Ahnentafeln zu gewährleisten. Diese Kontrolle wurde im großen Maßstab in Deutschland bei Deutschen Doggen, aber auch bei Schäferhunden eingeführt.
Für Doggen war diese
Maßnahme notwendig, weil in der Vergangenheit nicht mehr als eine
handvoll Züchter sich durch unkorrekte Farbverpaarungen kurzzeitig
Vorteile auf Ausstellungen verschafft haben.
Der DNA-Fingerprint ist meiner Ansicht nach fragwürdig, da Farbmischungen
immer noch indirekt über die Groß- u. Urgroßeltern mit
ausländischen Deckrüden möglich sind. Das beste Beispiel ist das
Einkreuzen eines französischen Multi Champion in deutsche
Geflecktlinien.
Weshalb das alles?
Im Kampf um um eine Führungsrolle insbesondere auf internationalen
Hundeausstellungen scheint jedes Mittel recht zu sein um immer wieder fast die
gleiche, sehr kleine Züchtergruppe ganz vorn platzieren zu können. Da
steht die Vererbung von Farbe u. Fleckung bei Harlekindoggen absolut hinten an.
In der Nachzucht kommt es im Rahmen einer Aufspaltung der Erbanlagen u. a. auch
zu einer erhöhten Zahl von Grautigern.
Spitzenvererber des gefleckten Farbschlages wie Gallo von Harlekin oder Nearco
des Pulckerrimi haben definitiv die Geflecktzucht mehr geprägt als die
bekannten Farbmischlinge, die sich hauptsächlich bei schwarzen Doggen
ausgewirkt haben.
Nicht umsonst wurde im Jahre 1933 in Deutschland die Farbmischlingszucht
verboten und konsequent auf Farbenreinzucht gesetzt.
Der sehr beliebte Hinweis auf die Demokratie ist kein stichhaltiges Argument,
da in der Bundesrepublik Deutschland seit dem 5.7.95 unter den
Qualzuchtbestimmungen gezüchtet wird und die Genetik dadurch einen
wesentlich höheren Stellenwert bekommen hat.
In der UCI wird keine
Vaterschaftsbestimmung verlangt. Von mir als Züchter werden andere,
wesentlich effektivere Methoden (u. a. die Nachzuchtbeurteilung) angewendet, um eine Reinerbigkeit zu
gewährleisten.
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© by Dipl. Päd. G. Dießel / Febr. 07
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